Asyl und Recht

Auch wenn die Innenministerin Nancy Faeser nicht müde wird, juristischen Nonsens zu verbreiten: Deutschland (also uns Bürgern und ihr) wäre durch das Asylrecht in Punkto Einreise die Hände gebunden. Asylsuchende hätten das verbriefte Recht, in Deutschland einreisen zu dürfen, um hier einen Asylantrag zu stellen!

Das ist schlichtweg eine dreiste, weil wissentliche Falschbehauptung! Hans-Jürgen Papier (oberster Verfassungsrichter a. D.) zufolge darf Deutschland tatsächlich Migranten bereits an der Grenze zurückweisen:

»Der Paragraf 18 Absatz 2 des Asylgesetzes der Bundesrepublik Deutschland besagt, dass Personen die Einreise zu verweigern ist, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen. Dazu gehören alle EU-Staaten und die Schweiz. Deutschland ist also ausnahmslos von sicheren Drittstaaten umgeben.«

Deutschland braucht nicht, wie oft gefordert, »schärfere« Gesetze, – es braucht Regierungen, die geltendes Recht durchsetzen! Und es braucht wahrhaftige Männer und Frauen in der Politik. Die Vergangenheit lehrte uns jedoch schmerzlich: Unter den führenden Köpfen der Ampel-Koalition finden sich solche nicht. Ausnahme: Boris Pistorius.

Hans-Jürgen Papier
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