Fällt in Deutschland ein Richter ein Urteil, so tut er das im Namen des Volkes und damit letztlich stellvertretend für die Gemeinschaft aller Bürger – nicht für einen Teil, sondern für das ganze Volk! Wie soll man es aber finden, wenn ein Richter in seinen Urteilstenor private Meinungen und herabsetzende Bemerkungen über einen großen Teil dieses Volkes einfließen lässt?
Ich glaube nicht, dass die GEA-Redakteurin Ulrike Glage sich verhört hatte, wenn sie schreibt, dass der Richter am Amtsgericht Reutlingen, Sierk Hamann, ungeimpfte Menschen als „grob doof und unvernünftig“ abqualifizierte. Diese standen allerdings gar nicht vor Gericht! Er urteilte damit nicht nur über die Angeklagten und deren Straftat, sondern auch über zirka 20 Prozent der Deutschen, in deren aller Namen er Urteile zu sprechen hat – unvoreingenommen und sachlich.
Ich mag damit die sakrosankte Autorität des Staates ankratzen, aber für mich ist eine solche Bemerkung eines Richters völlig unangebracht und lediglich dazu geeignet, einen (an sich richtigen) Urteilsspruch infrage zu stellen. Meines Erachtens sprach Richter Hamann mit seinen fragwürdigen Äußerungen nicht im Namen des Volkes, sondern in seinem ureigensten. Dafür aber ist ein Gerichtssaal die falsche Bühne.